Zusammen mit dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Land Brandenburg unterstützen wir Schülerzeitungen in Brandenburg mit Fördermitteln, wenn sie ein Projekt mit Demokratiebezug umsetzen.
Wir finden: Schülerzeitungen sind gelebte Demokratiebildung. Die teilnehmenden Schüler*innen setzen sich aktiv mit dem Geschehen um sich herum auseinander, üben dabei Kritik an ihrer Gesellschaft und fördern eine lebendige Debattenkultur in der Schulgemeinschaft. Das wollen wir unterstützen.
Im Rahmen unserer Förderausschreibung vergeben wir Fördergelder an Schülerzeitungen, die sich explizit mit dem Thema „Demokratie“ beschäftigen und so die demokratische Teilhabe ihrer Mitschüler*innen fördern.
Wie genau das aussehen kann, entscheidet ihr! Hier nur ein paar Beispiele für mögliche Vorhaben:
Wichtig ist uns: Eure Schülerzeitung soll nach Ende des Förderzeitraums weiterarbeiten. Deswegen sprechen wir im Folgenden von einem „Förderprojekt“ – einem konkreten Vorhaben, das nur ein Teil euerer Schülerzeitungsarbeit darstellt und das während des Förderzeitraums stattfinden muss. Weitere finanzielle Unterstützung zur Fortführung euerer Zeitungsarbeit gibt es danach z.B. beim Brandenburgischen Schülerzeitungswettbewerb.
Achtung: Es sind nur Schülerzeitungen im Land Brandenburg antragsberechtigt.
Jede Schule in Brandenburg kann bis zu 500 Euro für ihr Zeitungsprojekt beantragen. Seid bei der Beantragung bitte sparsam, damit wir so viele Schulen wie möglich unterstützen können.
Es gibt keine Antragsfrist, sondern wir prüfen die eingehenden Anträge kontinuierlich und vergeben Fördermittel, solange der Fördertopf noch nicht erschöpft ist.
Wenn wir euer Projekt unterstützen sollen, füllt den Zuwendungsantrag aus und schickt ihn an foerderung@jpb.de zur Prüfung. In eurem Zuwendungsantrag müsst ihr erklären, was ihr vorhabt und wie euer Projekt ablaufen soll. Er wird von einer Kinder- und Jugendjury geprüft und beschieden.
Sobald wir euren Antrag geprüft haben und wenn alles passt, senden wir euch einen Zuwendungsbescheid zu. Erst jetzt dürft ihr mit dem Förderprojekt beginnen. Alle Kosten, die vor der Ausstellung des Zuwendungsbescheids anfallen (Rechnungs- bzw. Leistungsdatum), können wir euch leider nicht erstatten.
So läuft die Durchführung eures Projekts nach der Bewilligung ab:
Nach dem Abschluss des Förderprojekts, spätestens aber bis zum 15. Dezember 2024 reicht ihr einen Verwendungsnachweis ein. Das heißt, ihr schildert in einem Kurzbericht den Verlauf eures Vorhabens, ihr sendet uns Fotos von eurer Projektumsetzung sowie eine Übertragung der Nutzungsrechte, damit wir sie verwenden können, und eine Kostenübersicht, die alle eure Projektausgaben aufschlüsselt. Außerdem schickt ihr uns zwei Exemplare eurer Schülerzeitungausgaben per Post zu. Macht euch dazu bitte schon vorher mit den Formularen am Ende dieser Seite vertraut.
Nach Eingang eures Verwendungsnachweises prüfen wir diesen umgehend. Dabei schauen wir darauf, ob ihr euer Projekt erfolgreich umgesetzt habt und ob wir nachvollziehen können, dass die entstandenen Kosten wichtig für euer Zeitungsprojekt waren. Wenn alles stimmt, zahlen wir die Fördermittel binnen vier Wochen auf euer Konto aus.
Wenn ihr während eures Projekts Fragen habt oder Unterstützung braucht – egal ob es um eure Schülerzeitung oder die Förderung geht –, dann könnt ihr uns immer ansprechen.
Solltet ihr euer Projekt abbrechen müssen, informiert uns darüber bitte rechtzeitig, damit wir stattdessen noch andere Schulen berücksichtigen können!
Anträge, Logos und Vorlagen: Hier findet ihr alles, was ihr für euer Projekt braucht.
Achtung: Alle Anträge und der Verwendungsnachweis müssen von einer volljährigen Person unterschrieben werden. Das kann zum Beispiel eine Lehrkraft, ein Elternteil oder ein*e volljährige*r Schüler*in sein.
Die Formulare veröffentlichen wir an dieser Stelle voraussichtlich gegen Mitte Juni. Ab dann ist eine Antragstellung möglich.
🖼️ Logos zum Hinweis auf die Förderung