Der Jugend-Presseausweis ist ein glaubhafter Nachweis Deiner journalistischen Tätigkeit.
Er hilft bei der Recherche und alltäglichen Arbeit von Journalist*innen, etwa wenn Informationen von staatlichen Stellen beschafft werden sollen, auf Demonstrationen die Berichterstattung behindert wird oder wenn Pressekarten für eine Veranstaltung benötigt werden.
Der Jugend-Presseausweis ist von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) anerkannt. Die praktische Plastikkarte im Scheckkartenformat hat ein Hologramm und ist somit fälschungssicher.
Wir geben den Jugend-Presseausweis an alle jungen Medienschaffenden aus.
Bevor wir einen Jugend-Presseausweis ausstellen können, muss sich die antragstellende Person mit einem Lichtbildausweis ausweisen und ihre Zugehörigkeit zur Presse nachweisen.
Für die Erstausstellung sind einzureichen:
Welche Nachweise Deiner journalistischen Tätigkeit Du einreichen kannst, entnimmst Du bitte der Jugend-Presseausweis-Ordnung (siehe „Häufige Fragen“ weiter unten).
Zum Ende des Kalenderjahres nutze bitte unseren Online-Assistenten zur Verlängerung deines Jugend-Presseausweises. Denn nur mit einer aktuellen Jahresmarke ist Dein Ausweis gültig.
Für die Ausstellung des Ausweises wird bundeseinheitlich eine Schutzgebühr in Höhe von 15 Euro pro Kalenderjahr berechnet. In Ergänzung zum Jugend-Presseausweis kann das Jugendpresse-Autoschild für 15 Euro im Kalenderjahr beantragt werden.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Jugend-Presseausweis.
Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du uns immer kontaktieren.
Es gibt kein offizielles Anerkennungsverfahren für Presseausweise. Ob ein solcher von einem Unternehmen oder eine öffentlichen Stelle akzeptiert wird, entscheiden diese selbst.
Der Jugend-Presseausweis ist aber von den beiden professionellen Journalistenverbänden in Deutschland, der der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) und dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) anerkannt. Durch unsere Vergabekriterien sowie die hochwertigen Sicherheitsmerkmale des Jugend-Presseausweises erreicht der Ausweis eine hohe Akzeptanz unter Veranstalter*innen und bei der Polizei.
Wir sind stets bestrebt, den Jugend-Presseausweis unter staatlichen Stellen, Unternehmen und Polizist*innen bekannter zu machen. Solltest Du mal nicht damit weiterkommen, kannst du Dich immer an uns wenden und wir helfen Dir weiter.
Sende Deinen Ausweis dazu bitte zum Ende des Kalenderjahres an unsere Geschäftsstelle zurück und lade an dieser Stelle Deine aktuellen Nachweise hoch. Dieser bringt eine Verlängerungsmarke auf dem Ausweis auf und übersendet ihn dir wieder.
Wenn Du Deinen Jugend-Presseausweis zurückgeben möchtest, sende ihn bitte einfach postalisch an unsere Geschäftsstelle zurück. Nach der Rückgabe vernichten wir denen Ausweis datenschutzkonform.
Bitte beachte, dass wir unabhängig von einer tatsächlichen Verlängerung weiter Gebühren für den Ausweis erheben müssen, bis du diesen zurückgesendet hast.
Hast Du den Ausweis verloren oder wurde er geklaut, kontaktiere uns bitte umgehend. Wir sperren dann deinen Ausweis, sodass er vor unberechtigter Nutzung geschützt ist. Im Anschluss senden wir Dir (kostenpflichtig) einen neuen Ausweis zu.
Nein. Der Jugend-Presseausweis darf nur für Deine journalistische Arbeit genutzt werden und nicht um in Deiner Freizeit Zugang zu Veranstaltungsorten zu erhalten. Sollte uns eine unberechtigte Nutzung bekannt werden, werden wir Deinen Jugend-Presseausweis umgehend einziehen und sind berechtigt, eine Vertragsstrafe gegen Dich zu verhängen. Nur so kann die hohe Akzeptanz des Jugend-Presseausweises gewährleistet werden.
Weitere Informationen zum Presseausweis und wo du einen Jugend-Presseausweis beantragen kannst, erklären wir Dir auf unserer separaten Seite zum Ausweis.
Die Ausgabe des Ausweises richtet sich nach der bundeseinheitlichen Jugend-Presseausweis-Ordnung.
§1 Zweck & Formalia
§2 Berechtigte
Die Ausstellung erfolgt nur an Mitglieder der Jugendpresseverbände und / oder deren Mitgliedsverbände, sofern diese in der Jugendpresse oder in vergleichbarer Weise tätig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Nachweis der journalistischen Tätigkeit erfolgt durch Einsendung von mindestens zwei eigenen Publikationen als Belegexemplare, die nicht älter als sechs Monate sein sollen. Es wird vereinbart, dass für die verschiedenen Medien neben dem journalistischen Anspruch folgende Kriterien gelten:
§3 Rückgabe & Verlängerung
§ 4 Gebühren
§5 Personen-Verifizierung
Um die ordnungsgemäße Ausstellung der Dokumente zu ermöglichen, muss jedem Antrag eine Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass) beigefügt werden.
§6 Sonstige Bestimmungen