Satzung der Jugendpresse Berlin-Brandenburg e.V.
Fassung beschlossen am 22 März 2023
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
§ 6 Organe des Vereins
§ 7 Mitgliederversammlung
§ 8 Vorstand
§ 9 Aktiventreffen
Im Verein aktive Personen können den Vorstand bei seiner Arbeit unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bildungsarbeit nach § 2 Absatz 2 und 3 sowie administrative Aufgaben.
§10 Beirat
§ 11 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
§ 12 In-Kraft-Treten der Satzung
Diese Satzung tritt mit ihrer Eintragung in Kraft.