Teilnahmebedingungen

Auf allen unseren Veranstaltungen gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.

§ 1 Teilnahme
An Veranstaltungen der Jungen Presse Berlin können Personen teilnehmen, die zwischen 12 und 27 Jahren alt sind, sofern die Satzung des Vereins nicht eine abweichende Regelung trifft. Teilnehmende sollten sich in die Veranstaltung aktiv einbringen wollen. Journalistisches Vorwissen oder Engagement in Medienprojekten sind sinnvoll, aber keine Voraussetzung.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer*innen ein Teilnahmezertifikat, das die aktive Teilnahme an der Veranstaltung nachweist. Die Veranstalterin unterstützt bei der Erwirkung von Schulbefreiungen, soweit es in ihrer Kraft liegt, und stellt entsprechende Schreiben aus.


§2 Anmeldung
Die Anmeldung zu und Abmeldung von unseren Veranstaltungen erfolgt i.d.R. über ein Online-Ticketsystem. Abweichende Regelungen werden im Einzelfall in der Veranstaltungsausschreibung angekündigt. Die Anmeldung muss bei der Veranstalterin, je nach Veranstaltung, bis zu einem angegebenen Anmeldeschluss oder bis zu einer Teilnahmeobergrenze eingegangen sein. Mit der Online-Anmeldung erklären sich Teilnehmende mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

Teilnehmende sind verpflichtet bei der Anmeldung, wahrheitsgemäße und vollstände Angaben zu ihrer Person zu machen. Dies umfasst auch die Angaben zur Teilnahmestatistik, die zu Abrechnungszwecken benötigt wird.

Eine Anmeldung wird erst durch Zugang der Anmeldebestätigung und des Tickets gültig. Bei einzelnen Veranstaltungen kann es sein, dass sich Teilnehmende zunächst bewerben müssen und eine Zu- oder Absage erst nach manueller Sichtung der eingereichten Unterlagen erhalten. In diesem Fall wird zunächst eine Eingangsbestätigung versandt.

Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht volljährig sind, erklären mit der Absendung der Anmeldung, im Einverständnis aller Erziehungsberechtigten zu handeln. Sie erhalten mit ihrem Ticket einen Vordruck, um schriftlich das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Aufnahme und Verwertung von Foto- und Bewegtbildaufnahmen erklären zu können.

§3 Teilnahmebeitrag
Die Höhe und Fälligkeit der Teilnahmegebühr richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen in der Veranstaltungsausschreibung und der Finanz- und Beitragsordnung des Vereins. Der Teilnahmebeitrag ist verbindlich und nicht verhandelbar. Finanzkräftigere Teilnehmende können durch einen erhöhten Teilnahmebetrag die Veranstaltung unterstützen.

Die Veranstalterin ist berechtigt, solche Teilnehmer*innen, die den Teilnahmebeitrag nicht rechtzeitig bezahlt haben, von der Veranstaltung auszuschließen.

§4 Teilnahmepflicht und Rücktritt
Mit der Anmeldung verpflichten sich Teilnehmende zur Teilnahme an allen Programmpunkten.

Bei Nichterscheinen ist die Veranstalterin berechtigt, eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen, die den tatsächlichen Kosten der Teilnahme an der Veranstaltung gerecht wird und den Teilnahmebeitrag, insbesondere bei kostenlosen Veranstaltungen, auch übersteigen kann. Ist die teilnehmende Person nachweislich krank und kann ein ärztliches Attest vorweisen oder vermittelt eine geeignete Person, die an ihrer statt an der Veranstaltung teilnimmt, kann auf die Berechnung einer Ausfallgebühr in der Regel verzichtet werden.

Unsere Veranstaltungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz gemäß §312b BGB, sofern es sich um Freizeitveranstaltungen handelt. Dies hat zur Folge, dass für diese Veranstaltungen kein Widerruf- und Rückgaberecht besteht. Mit dem Absenden der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer*innen zur Bezahlung der Teilnahmegebühr.

§5 Kostenerstattung
Bei einigen Veranstaltungen bieten wir den Teilnehmenden neben der Teilnahme am Programm auch Vollverpflegung, Unterkunft und Fahrtkostenerstattung an. Sollte die Veranstaltungsausschreibung hierzu keine Aussage treffen, sind alle Auslagen, die erstattet werden sollen, vor der Buchung mit dem Verein abzusprechen. Erstattungen von Auslagen richten sich in ihrer Höhe und Anerkennung nach der Finanz- und Beitragsordnung des Vereins.

§6 Änderung von einzelnen Programmpunkten und Ausfall der Veranstaltung
Der Programmablauf, insbesondere von Großveranstaltungen und mehrtägigen Seminaren, kann sich verschieben oder auf der Veranstaltung verändern. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an gebuchten Veranstaltungspunkten. Der Veranstalterin hat das Recht, jederzeit nach eigenem Ermessen Programmpunkte zu verändern oder zu streichen und Rahmendaten der Veranstaltung wie konkrete Veranstaltungsorte, die Auswahl der Referierenden, Übernachtungsmöglichkeiten etc. zu verändern.

Die Veranstaltung kann mangels kostendeckender Anzahl an Anmeldungen, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit der Referierenden ohne die Möglichkeit des Einsatzes von Ersatzreferierenden oder aufgrund höherer Gewalt durch die Veranstalterin abgesagt werden. Über den Ausfall oder die Absage der Veranstaltung wird die Veranstalterin alle Teilnehmenden umgehend informieren.

Im Falle eines Ausfalls oder bei Absage der Veranstaltung, nicht aber bei Ausfall von einzelnen Programmpunkten, aus Gründen, die die Veranstalterin zu verschulden hat, haben Teilnehmende Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Darüber hinaus besteht seitens der Teilnehmenden kein Anspruch auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder sonstige den Teilnehmenden durch die Teilnahme, die Vorbereitung auf die Teilnahme oder im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Kosten bzw. Schäden.

§7 Ausschluss von Teilnehmer*innen
Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmende bei Missachten der Anordnungen der Veranstalterin oder der von ihr Beauftragten Dritten, bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, die Hausordnung der Veranstaltungsorte, die Beförderungsbedingungen der im Rahmen der Veranstaltung genutzten Transportmittel, bei Diebstahl, Beschädigungen, der Ausübung körperlicher, verbaler und anderer Formen von Gewalt, sexueller Belästigung, Ruhestörung oder dem Konsum von Drogen jeglicher Art von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Minderjährigen wird die umgehende Abholung der Teilnehmenden durch die Erziehungsberechtigten veranlasst.

Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr und sonstiger Auslagen wie Fahrtkosten, auch nicht für die Anfahrt.

§8 Verwertungsrechte
Die Teilnehmenden übertragen sämtliche Rechte und Genehmigungen für die Nutzung, Archivierung, Vermarktung und Distribution der im Rahmen der Veranstaltung produzierten Beiträgen (wie Texte, Fotos, Videos, Audiobeiträge, Layouts und andere Kreativarbeiten) an die Veranstalterin und versichern, dass die im Rahmen der Veranstaltung erarbeiteten Beiträge frei von Rechten Dritter sind. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Beiträge nach eigenem Ermessen vollständig oder teilweise zu veröffentlichen, weiterzuverarbeiten oder Dritten zur Veröffentlichung zu überlassen.

§9 Aufzeichnungen im Kontext der Veranstaltung
Die Teilnehmer*innen stimmen mit der Anmeldung zu, dass zur Dokumentation der Veranstaltung Fotos und Videos von ihnen aufnehmen und veröffentlichen werden dürfen. Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich das Recht vor, Aufzeichnungen von der Veranstaltung (z.B. Fotos, Video- und Audiobeiträge) für jegliche von der Veranstalterin für angemessen erachtete Promotionszwecke in jeglicher Form zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

Möchten die Teilnehmer*innen dies nicht, liegt es in ihrer eigenen Verantwortung, die Fotograf*innen vor Ort darauf hinzuweisen bzw. sich nicht dort aufzuhalten, wo Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden.

Bei Minderjährigen müssen zusätzlich die Erziehungsberechtigten der Aufnahme und Nutzung von Aufzeichnungen der Teilnehmer*innen zustimmen. Hierfür verschickt die Veranstalterin mit der Zusage ein Formular, das vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert einzureichen ist.

§10 Datenerhebung und -verarbeitung
Die Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Anmeldung oder Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten von der Jungen Presse Berlin zum Zwecke der Vertragserfüllung im Rahmen der Anmeldung oder Veranstaltung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet und gespeichert werden. Dies beinhaltet die Weitergabe solcher Daten an die Leiter*innen der Veranstaltung vor Ort und externe Leistungserbringer*innen wie Jugendherbergen oder Partnerorganisationen, sofern dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.

Darüber hinaus werden Name, Alter, Wohnort und Geschlecht auch nach der Veranstaltung zur Erstellung einer Teilnahmestatistik verarbeitet, entsprechend der geltenden Aufbewahrungsfristen gespeichert und ggf. an Zuwendungsgeber*innen zum Nachweis der Veranstaltungsdurchführung weitergeleitet.

§11 Haftung
Teilnehmende sind auf der Veranstaltung für ihr Handeln selbst verantwortlich. Die Veranstalterin haftet für keinerlei Schäden, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch ihre gesetzlichen Vertreter*innen oder von ihnen beauftragten Dritten verursacht wurden. Aus dem Haftungsausschluss ausgeschlossen sind Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter*innen der Veranstalterin oder der von ihr beauftragten Dritten beruhen.

Minderjährige Teilnehmende werden durch das mit der Anmeldung erklärte Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme von einer ständigen Aufsicht durch die Veranstalterin befreit.

§12 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnamebedingungen im Übrigen unberührt.

Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten ist Berlin.

Zuletzt aktualisiert
Diese Teilnahmebedingungen wurden zuletzt aktualisiert am 22. Dezember 2022.